Bei Tod in den ersten 2
Jahren der Versicherungs-
laufzeit werden die einge-
zahlten Beiträge zurück
gezahlt.
Bei Unfalltod wird ab
Versicherungsbeginn zusätzlich das 3-fache
der vereinbarten Versiche-
rungssumme ausgezahlt.
Mit Beginn des 3. Ver-
sicherungsjahres zahlen
wir bei "normalem" Ab-
leben die vereinbarte
Versicherungssumme.
Tritt der Tod durch einen
Unfall ein, kommt die
Unfalltodesfallsumme
hinzu, insgesamt wird
also das 4-fache der
vereinbarten Versiche-
rungssumme gezahlt.